Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Studio Kalz – 3D Produktvisualisierungen, Inhaber Niels Kalz
Stand: Juni 2026

Das Wichtigste in Klartext

Bevor es juristisch wird – hier in Kurzform, wie eine Zusammenarbeit mit Studio Kalz aussieht:

  • Faire Korrekturen. In jedem Auftrag sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen rechne ich transparent nach Aufwand ab – keine versteckten Kosten.
  • Vertrauliche Daten bleiben vertraulich. Ihre CAD-Daten und Produktinformationen werden ausschließlich auf gesicherten Systemen in Deutschland verarbeitet – lokal auf NAS und Workstation. Sie landen weder in öffentlich zugänglichen KI-Diensten noch in Consumer-Cloud-Speichern. Nach Projektende werden die Daten nach 12 Monaten automatisch gelöscht.
  • Klare Zahlungsbedingungen. Bei Neukunden ab 2.000 € arbeite ich mit einer Anzahlung von 50 %. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
  • Nutzungsrechte. Mit vollständiger Zahlung erhalten Sie standardmäßig ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Visualisierungen für Ihre eigenen Zwecke. Weitergabe an Dritte, Exklusivität und die Frage der Namensnennung (Urhebernennung) werden im Angebot individuell geregelt. Das Urheberrecht selbst verbleibt bei Studio Kalz.
  • Farben. Farbkorrekturen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz Vorlagen kann es zu Abweichungen in der finalen Darstellung kommen – insbesondere zwischen Bildschirm und Druck oder bei unterschiedlich kalibrierten Monitoren.
  • Termine und Mitwirkung. Damit alles reibungslos läuft, brauche ich Ihre Materialien (CAD-Daten, Briefing, Referenzen) rechtzeitig, vollständig und lizenziert. Vereinbarte Termine sind zuverlässig – setzen aber Ihre Mitwirkung voraus.
  • KI als Werkzeug. Soweit ich KI-Tools im Workflow einsetze (z. B. zum Entrauschen oder Upscaling), nutze ich ausschließlich Lösungen, die keine Kundendaten zum Training verwenden. Sie können den KI-Einsatz für Ihr Projekt jederzeit einschränken. Welche KI-Tools konkret zum Einsatz kommen, können Sie in meiner Datenschutzerklärung nachlesen.

Diese Zusammenfassung dient der Übersicht. Rechtlich verbindlich sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung von 3D-Visualisierungen, Produktbildern, Animationen, Videos, interaktiven 3D-Anwendungen sowie verbundenen Leistungen (nachfolgend „Werke") und die Einräumung von Nutzungsrechten hieran zwischen Niels Kalz, handelnd unter „Studio Kalz" (nachfolgend „Studio Kalz" oder „3D-Artist"), und dem Auftraggeber.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
  3. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Studio Kalz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Studio Kalz in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Begriffe und Vertragsgegenstand

  1. „Werke" sind alle von Studio Kalz erstellten Ergebnisse, insbesondere 3D-Modelle, gerenderte Bilder, Animationen, Videos, interaktive 3D-Anwendungen und sonstige grafische Arbeiten, unabhängig von technischer Form oder Medium.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Maßgeblich ist der Leistungsumfang des bestätigten Angebots.
  3. Studio Kalz schuldet die Erstellung der vereinbarten Werke mit fachlicher Sorgfalt. Ein bestimmtes künstlerisch-gestalterisches Ergebnis (z. B. eine konkrete Bildwirkung oder Stimmung) wird nur geschuldet, soweit es im Angebot oder Briefing ausdrücklich festgelegt wurde. Liegen keine konkreten gestalterischen Vorgaben vor, erfolgt die Umsetzung nach fachlichem Ermessen von Studio Kalz.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Kostenvoranschläge

  1. Kostenvoranschläge und Angebote von Studio Kalz sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
  2. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Studio Kalz in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
  3. An Kostenvoranschlägen, Konzepten, Zeichnungen, Vorabvisualisierungen und sonstigen Unterlagen behält sich Studio Kalz sämtliche Rechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
  4. Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß § 4 voraus.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Daten (insbesondere CAD-Daten, technische Zeichnungen, Referenzen, Logos, Materialangaben, Briefing) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter, verwertbarer Form bereit.
  2. Verzögert sich die Bereitstellung oder sind gelieferte Daten fehlerhaft, unvollständig oder nicht verwertbar, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz zusätzlich vergütet.
  3. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für Freigaben.
  4. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und führt diese trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht aus, ist Studio Kalz berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

§ 5 Leistungserbringung, Korrekturschleifen, Änderungen

  1. Studio Kalz erbringt die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt nach dem Stand der Technik.
  2. Im vereinbarten Honorar sind zwei (2) Korrekturschleifen je Werk enthalten. Jede weitere Korrekturschleife sowie Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand vergütet.
  3. Reklamationen hinsichtlich künstlerisch-gestalterischer Aspekte (z. B. Bildauffassung, Kameraperspektive, Lichtstimmung) sind ausgeschlossen, soweit das Werk dem Briefing entspricht und keine konkreten gestalterischen Vorgaben hierzu vereinbart wurden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
  4. Studio Kalz ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei Studio Kalz.

§ 6 Abnahme, Mängelrüge, Farbdarstellung

  1. Soweit ein Werk geschuldet ist, nimmt der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung ab. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
  2. Offensichtliche Mängel (einschließlich erkennbarer Abweichungen vom Briefing) sind innerhalb von einer Woche nach Bereitstellung des Werkes oder einer abnahmefähigen Teilleistung in Textform zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rüge, gilt das Werk insoweit als vertragsgemäß und abgenommen (Abnahmefiktion). Studio Kalz weist bei Bereitstellung auf die Bedeutung des Schweigens hin.
  3. Versteckte Mängel, die bei der gebotenen Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen.
  4. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist; die vereinbarte Vergütung wird fällig. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme. Die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, Arglist sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
  5. Die Werke werden im RGB-Farbraum erstellt und sind für die Darstellung auf Bildschirmen optimiert. Studio Kalz nimmt Farbkorrekturen nach bestem Wissen und fachlichem Standard vor, kann eine bestimmte oder objektiv „korrekte" Farbwiedergabe jedoch nicht garantieren. Abweichungen in der Farbwiedergabe, die sich aus dem jeweiligen Ausgabemedium ergeben – insbesondere beim Druck (Umwandlung in CMYK), bei abweichender Monitorkalibrierung, Papiersorte, Druckverfahren oder Betrachtungslicht – sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Eine bestimmte Farbwiedergabe für ein konkretes Ausgabemedium wird nur geschuldet, wenn der Zielfarbraum bzw. das Farbprofil (ICC) ausdrücklich vereinbart wurde; ein hierfür erforderlicher Mehraufwand (z. B. Druckdatenaufbereitung, Proof) wird gesondert vergütet.

§ 7 Vergütung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Vergütung erfolgt nach vereinbartem Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale. Soweit nicht anders vereinbart, gilt ein Stundensatz von 90 € (netto). Nebenkosten (z. B. Reisekosten, 3D-Modellbeschaffung, Render-, Material- und Datenhandlingkosten) trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich als inklusive vereinbart.
  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Bei Projekten mit Neukunden ab einem Auftragswert von 2.000 € kann Studio Kalz eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung verlangen. Bei größeren Projekten können Meilenstein- bzw. Teilzahlungen vereinbart werden.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; eine abweichende Zahlungsfrist kann im Einzelfall vereinbart werden. Nach Ablauf gerät der Auftraggeber in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
  5. Die gelieferten Werke und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Studio Kalz.
  6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Kündigung, Stornierung, Ausfallhonorar

  1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus Gründen, die Studio Kalz nicht zu vertreten hat, so behält Studio Kalz den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Studio Kalz muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wird (§ 648 BGB).
  2. Soweit nicht im Einzelfall ein höherer oder geringerer Betrag nachgewiesen wird, kann Studio Kalz 30 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung als Ausfallhonorar verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren, Studio Kalz der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  3. Wird ein verbindlich reserviertes Zeitfenster kurzfristig (weniger als 5 Werktage vorher) abgesagt oder verschoben, kann Studio Kalz anstelle des Ausfallhonorars die für das reservierte Zeitfenster vereinbarte Vergütung anteilig in Rechnung stellen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Studio Kalz insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt. In diesem Fall werden alle offenen Forderungen sofort fällig.

§ 9 Haftung

  1. Studio Kalz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Studio Kalz nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Studio Kalz steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die Werke sind das Ergebnis der gestalterischen Leistung von Studio Kalz; eingesetzte Software – einschließlich KI-gestützter Hilfsmittel (vgl. § 12) – dient dabei als Werkzeug.
  2. Studio Kalz räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte ein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird ein uneingeschränktes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke des Auftraggebers eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine ausschließliche Lizenz (Exklusivität) sind nicht vom Standard-Nutzungsrecht umfasst und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Bearbeitungsrechte sowie eine über das Standard-Nutzungsrecht hinausgehende Verwertung (z. B. Weitergabe an Dritte, Exklusivität, Nutzung in fremden Online-Angeboten) werden im Angebot gesondert vereinbart. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei Studio Kalz.
  4. Die Übertragung von Nutzungsrechten bezieht sich nur auf Werke, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abgenommen hat, nicht auf zur Auswahl oder Sichtung überlassene Entwürfe.
  5. Studio Kalz ist nicht verpflichtet, Quelldateien, 3D-Modelle, Projektdateien oder Rohdaten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Überlassung, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  6. Eine Namensnennung von Studio Kalz als Urheber bei der Verwertung der Werke erfolgt, sofern dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Das gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt unberührt.

§ 11 Nutzung zu Referenzzwecken

  1. Studio Kalz ist berechtigt, die erstellten Werke zur Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe) zu nutzen und sich als Ersteller zu benennen.
  2. Bei Werken, die noch nicht veröffentlichte Produkte, Maschinen oder Anlagen zeigen, erfolgt eine Referenznutzung erst nach Marktveröffentlichung des Produkts bzw. nach Freigabe durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann eine Referenznutzung aus berechtigten Geheimhaltungsinteressen in Textform ausschließen.

§ 12 Einsatz von KI-Tools

  1. Studio Kalz kann im Produktionsprozess KI-gestützte Werkzeuge einsetzen (z. B. zur Bildoptimierung, zum Entrauschen, zum Upscaling oder zur Erstellung von Hilfs-Assets). Die gestalterische und schöpferische Leistung verbleibt bei Studio Kalz.
  2. Vom Auftraggeber überlassene vertrauliche Daten, insbesondere CAD- und Produktdaten, werden nicht in öffentlich zugängliche KI-Dienste eingegeben und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Soweit KI-Dienste eingesetzt werden, die mit solchen Daten in Berührung kommen könnten, nutzt Studio Kalz ausschließlich Lösungen mit vertraglich zugesicherter Nicht-Trainings- bzw. Datenschutzgarantie.
  3. Auf Wunsch informiert Studio Kalz über den Einsatz von KI-Werkzeugen im konkreten Projekt. Der Auftraggeber kann den Einsatz von KI-Werkzeugen für sein Projekt in Textform einschränken oder ausschließen; daraus resultierender Mehraufwand kann gesondert vergütet werden.
  4. Rein durch KI generierte Inhalte ohne hinreichende menschliche Schöpfungshöhe genießen nach derzeitiger Rechtslage möglicherweise keinen urheberrechtlichen Schutz. Studio Kalz übernimmt keine Gewähr dafür, dass solche Bestandteile urheberrechtlich geschützt oder frei von Rechten Dritter sind, soweit dies technisch nicht prüfbar ist. Soweit der Auftraggeber exklusive oder schutzfähige Ergebnisse benötigt, ist dies vorab zu vereinbaren.

§ 13 Vertraulichkeit, Datensicherheit und Sicherheitsvorfälle

  1. Studio Kalz behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Eingesetzte Subunternehmer und freie Mitarbeiter werden ebenfalls schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  2. Vom Auftraggeber überlassene Daten und im Rahmen des Projekts erstellte Arbeitsdateien werden während der Projektlaufzeit angemessen geschützt gespeichert. Nach Abnahme bzw. Auftragsabschluss werden diese Daten zunächst für die Dauer der Gewährleistungsfrist (12 Monate) archiviert. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten ohne weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber automatisch gelöscht. Ausgenommen sind Belege und Unterlagen, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (i. d. R. 6 bzw. 10 Jahre).
  3. Wünscht der Auftraggeber eine frühere Löschung oder eine längere Archivierung, ist dies in Textform zu vereinbaren. Eine längere Archivierung wird gesondert vergütet.
  4. Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).
  5. Studio Kalz trifft technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik, um überlassene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. Dazu gehören insbesondere Festplatten- und Backup-Verschlüsselung, abgesicherte Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsupdates eingesetzter Systeme sowie eine Backup-Strategie zur Wiederherstellung im Schadensfall.
  6. Wird Studio Kalz Kenntnis von einem Sicherheitsvorfall (insbesondere unbefugtem Zugriff, Datenverlust, Diebstahl von Geräten oder Datenträgern, Ransomware- oder Hacker-Angriffen), der überlassene Daten des Auftraggebers betrifft, informiert Studio Kalz den Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art und Umfang des Vorfalls, die voraussichtlichen Folgen sowie die ergriffenen oder geplanten Gegenmaßnahmen. Werden personenbezogene Daten betroffen, gelten ergänzend die Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
  7. Eine absolute Sicherheit gegen Cyber-Angriffe oder vergleichbare Vorfälle kann technisch nicht garantiert werden. Die Haftung von Studio Kalz für Schäden aus Sicherheitsvorfällen richtet sich nach § 9.

§ 14 Interaktive 3D-Anwendungen und Hosting

  1. Soweit Studio Kalz interaktive 3D-Anwendungen (z. B. Web-Viewer, Konfiguratoren) erstellt, richten sich Funktionsumfang, Bereitstellung und etwaiges Hosting nach der gesonderten Vereinbarung im Angebot.
  2. Wird ein Hosting oder eine Wartung vereinbart, gelten die im Angebot festgelegte Laufzeit und Vergütung. Soweit dort nichts geregelt ist, beträgt die Laufzeit zwölf (12) Monate ab Bereitstellung und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform kündigt. Mit Ende des Hostings wird die Anwendung deaktiviert und vom Server entfernt; ein Anspruch auf Weiterbetrieb, Backup-Bereitstellung oder Wiederherstellung besteht nicht. Die Überlassung einer eigenständig lauffähigen Fassung der Anwendung ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  3. Für eingesetzte Dritt-Technologien und -Lizenzen (z. B. Verge3D) gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen.

§ 15 Rechte an überlassenen Materialien / Freistellung

  1. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er an sämtlichen Studio Kalz zur Verfügung gestellten Materialien – insbesondere CAD-Daten, technischen Zeichnungen, Logos, Texten, Fotos, Schriften, Markenzeichen, Texturen, 3D-Modellen, Materialmustern und sonstigen Vorlagen – über alle Rechte verfügt, die für die vertragsgemäße Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung im Rahmen der beauftragten Werke erforderlich sind. Dies umfasst auch erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen.
  2. Studio Kalz ist nicht verpflichtet, die Rechtelage der überlassenen Materialien zu prüfen oder eigenständig Lizenzen einzuholen. Die Verantwortung für die rechtliche Verwertbarkeit liegt beim Auftraggeber. Eine Haftung von Studio Kalz für die Verletzung von Rechten Dritter durch die überlassenen Materialien besteht nur, soweit Studio Kalz die Rechtsverletzung tatsächlich kannte oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.
  3. Werden gegen Studio Kalz wegen der Nutzung der überlassenen Materialien Ansprüche Dritter erhoben, informiert Studio Kalz den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber unterstützt Studio Kalz bei der Abwehr solcher Ansprüche und übernimmt nach entsprechender Aufforderung sämtliche daraus entstehenden Kosten und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten).

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall der Telekommunikations- oder Stromversorgung, Pandemien), die Studio Kalz die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Dauert das Ereignis länger als drei (3) Monate, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§ 17 Künstlersozialabgabe

Niels Kalz ist Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK). Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er als Verwerter künstlerischer/publizistischer Leistungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zur Abführung der Künstlersozialabgabe an die KSK verpflichtet sein kann. Diese Abgabepflicht besteht unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler selbst über die KSK versichert ist. Der Auftraggeber informiert sich hierüber eigenständig.

§ 18 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter studio-kalz.de/datenschutz. Werden im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter- oder Kundendaten des Auftraggebers) durch Studio Kalz im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien hierfür gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 19 Änderungen dieser AGB

  1. Für neue Verträge gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB.
  2. Bereits geschlossene Verträge bleiben von einer Änderung dieser AGB unberührt; für sie gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von Studio Kalz in Lilienthal. Studio Kalz ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.